Stadtkämmerer Bergerhoff: “Müssen klare Prioritäten setzen”
Foto: Stadt Frankfurt/ Katharina Dubno
Der Haushaltsplan 2023 der Stadt Frankfurt am Main ist seit dem heutigen Freitag, 15. Dezember, rechtskräftig. Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff teilte mit: „Die öffentliche Auslegung ist beendet und die Stadtverordnetenversammlung hat am Abend des 14. Dezember die Genehmigung sowie Auflagen und Hinweise des Landes Hessen formal zur Kenntnis genommen. Zugleich haben die Stadtverordneten unsere Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt in Bezug auf übergreifende Regelungen zu Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit im Sinne der Aufsichtsbehörde geändert.“ Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hatte in seinem Genehmigungserlass diese Veränderung gefordert, da die bisherige Fassung die Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung zu weit auslege.
Das Innenministerium hatte mit dem Erlass auch die Inanspruchnahme von Budgetüberträgen über 109,14 Millionen Euro aus dem Jahr 2022 beschränkt: Sie dürfen nur insoweit freigegeben werden, wenn damit bereits 2022 begonnene Aufgaben und die laufende Verwaltungstätigkeit fortgeführt werden. Die darüberhinausgehenden Budgetüberträge werden gesperrt und dürfen nicht wieder übertragen werden. Dazu bereits vorliegende Einzelbeschlüsse zu neuen Projekten werden aufgehoben; hier werden erneute Beschlussfassungen und Veranschlagungen in den kommenden Haushalten erforderlich. Keine Genehmigung hatte das Land Hessen dem Haushaltssicherungskonzept erteilt, da es pauschale Konsolidierungen enthalte und nur in Teilen konkrete Schritte für eine Ergebnisverbesserung aufzeige.
„Es ist zwar ärgerlich, dass wir die Budgetüberträge von rund 109 Millionen Euro neu beordnen müssen und bereits gefasste Beschlüsse im Nachhinein ohne Budget sind. Damit werden wir uns in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 befassen. Wichtig ist aber, dass wir jetzt einen rechtskräftigen Haushalt haben. Die Genehmigung wurde erteilt, da in die Beurteilung maßgeblich auch Angaben insbesondere zur Liquidität und zum Stand der Liquiditätskredite sowie die aktuelle Steuerentwicklung miteingeflossen sind“, führt Kämmerer Bergerhoff aus. „Nun müssen mit Blick auf den kommenden Haushalt alle Beteiligten gemeinsam verantwortlich handeln, künftig noch klarere Prioritäten setzen und diese bestmöglich an der Wirkung orientieren.“ Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass der Haushalt 2024/2025 Anfang März 2024 vom Magistrat beschlossen und zur ersten Lesung in die Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024 eingebracht wird. Auf dieser Grundlage kann eine Beschlussfassung vor der Sommerpause 2024 erfolgen.
Als Grundvoraussetzungen für eine Haushaltsgenehmigung 2024 fordert die Aufsichtsbehörde, dass im Ergebnis- und Finanzhaushalt unter Ausschöpfung aller Einnahmepotenziale und gegebenenfalls unter Erhöhung von Kostendeckungsquoten in Gebührenhaushalten ein ausgeglichener Haushalt erzielt wird. Freiwillige Leistungen sind zu überprüfen und über ihren Umfang im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt muss der Aufsicht berichtet werden.