Aktuelle Ausgabe zum Lesen  eye   zum Hören  ear
Schriftgröße  

Ab 2026 benötigen Rentner:innen in Deutschland ein Girokonto, auf das die Rente überwiesen werden kann

Foto: Pixabay

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist darauf hin, dass ab dem kommenden Jahr Rentner:innen in Deutschland ein Girokonto benötigen, auf das die Rente überwiesen werden kann. Der Hinweis ist wichtig, da noch immer einige Versicherte in Deutschland ihre Rente auf Wunsch in bar erhalten. Zum Ende des Jahres wird dieser Service jedoch eingestellt.
Der Rentenservice der Deutschen Post, der für die Auszahlung der Renten zuständig ist, hat Betroffene bereits über die Einstellung der Barauszahlung informiert.
Wer dem Rentenservice bis zum Jahresende keine Kontoverbindung mitgeteilt hat, muss mit einer kurzzeitigen Unterbrechung der Rentenzahlung rechnen, bis die Überweisungsformalitäten geklärt sind. Die ausgebliebenen Zahlungen fallen dadurch aber nicht weg, sie werden entsprechend nachgezahlt.
Jede:r EU-Bürger:in hat bei Bedarf einen Rechtsanspruch, ein so genanntes Basiskonto zu eröffnen. Dieses Konto bietet alle grundlegenden Zahlungsfunktionen wie Überweisungen, Daueraufträge und Kartenzahlung.

Über die Deutsche Rentenversicherung Hessen
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,5 Millionen Versicherte, 584.000 Rentner:innen sowie 117.000 Arbeitgebende. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.
Weitere Infos: www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de