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Die Kosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen erneut – trotz angehobener Entlastungszuschläge

Foto: Pixabay

Wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergibt, steigen die selbst zu zahlenden Anteile für Pflegebedürftige in Heimen weiter an. In Hessen müssen Pflegebedürftige und/ oder deren Angehörige für einen Heimplatz zum ersten Juli im ersten Jahr 2854 Euro pro Monat zahlen, das sind 235 Euro mehr als noch im vergangenen Jahr. Bundesweit liegt der Durchschnittswert für das erste Jahr im Heim sogar bei 2871 Euro pro Monat. Bis Mitte 2023 waren es noch 2660 Euro monatlich. Trotz abgehobener Entlastungszuschläge wachsen die Belastungen damit noch weiter in die Höhe. Hintergrund für den steigenden Eigenanteil sind vor allem höhere Personalkosten für Pflegekräfte.
Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Heimjahr wuchs die Zuzahlung in Hessen im Schnitt auf 1827 Euro im Monat. Das sind 107 Euro mehr als zum 1. Juli 2023.
Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Pflegeeinrichtungen in allen Bundesländern. Zum Ersatzkassenverband gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.
Einerseits ist in den Summen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten, denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, wer darin versichert ist und bei dem ein Pflegegrad festgestellt wurde. Zudem müssen die Bewohnenden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen tragen. Zum 1. Juli mussten Bewohnende von Pflegeeinrichtungen bundesweit im Schnitt 955 Euro im Monat dafür bezahlen, nachdem es Mitte 2023 noch 888 Euro gewesen waren.
Neu hinzugekommen sind erstmals auch die Ausbildungskosten für Personal, die von den Pflegeeinrichtungen ebenfalls an die Bewohnenden weitergegeben werden.