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Ab sofort kann jede:r seine Entscheidung zum Thema Organspende in einer Onlinedatenbank eintragen

Foto: Pixabay

Seit dem heutigen Montag, 18. März, braucht man keinen Organspendeausweis mehr im Portemonnaie mit sich herumzutragen, sondern man kann sich in einer zentralen Datenbank registrieren, um festzulegen, ob man nach dem Tod seine Organe spenden möchte oder nicht. Das geht über das Portal organspende-register.de. Dieses ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt.
Nach Angaben des Instituts werden die Daten sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Abgerufen werden dürfen die Erklärungen nur von dafür berechtigten Mitarbeitenden der Krankenhäuser. Das Institut will jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen. Um sich dort einzutragen, müssen sich Spendewillige zuvor mit der Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises authentifizieren. Ab Juli soll das auch über eine GesundheitsID möglich sein, die von den gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt wird. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und kann jederzeit widerrufen werden.
Auch wer noch keinen Organspendeausweis hat, aber einen möchte, kann ihn hier online ausfüllen und ausdrucken oder ihn kostenfrei bestellen. Organspendeausweise sind zudem in vielen Arztpraxen oder Apotheken erhältlich.
Ähnliche Register gibt es in mehreren europäischen Ländern. In Dänemark wurde es 2010 eingeführt; bis Ende vergangenen Jahres waren dort 28 Prozent aller über 15-Jährigen registriert. Großbritannien führte bereits 1994 ein Organspende-Register ein, die Niederlande folgten 1998. Während in Großbritannien die Eintragung freiwillig ist, wurde sie in den Niederlanden verpflichtend. Eine britisch-niederländische Studie zeigte, dass sich nur etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung in das britische Register eintrug, während in den Niederlanden alle Personen registriert sind. Die Schweiz sperrte ihr Register aufgrund der Anfälligkeit für Hacker-Angriffe im Jahr 2022. Frühestens 2026 soll es einen neuen Versuch geben.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert den komplizierten Zugang zum Register. Ursprünglich war geplant, dass Bürger auch über die Bürgerämter der Kommunen unbürokratisch Zugriff erhalten sollten. Diese einfache Handhabung scheitert allerdings an der fehlenden technischen Ausstattung der Ämter und der unklaren Finanzierung. Unter Fachleuten besteht zudem die Skepsis, dass mit der Datenbank wie erhofft die Spenderzahlen steigen.