Bewohnende müssen im Dezember keine Miete zahlen. Bei denjenigen, die von den Bauarbeiten direkt, also im eigenen Haus, betroffen sind, wird sogar auf zwei Monatsmieten verzichtet.
In mehreren Gesprächen konnte die Stabsstelle Mieterschutz das Wohnbauunternehmen überzeugen, Mietminderungen sofort statt wie geplant erst nach Abschluss der Bauarbeiten zu gewähren. „Die Mieter:innen in der Carl-von-Weinberg Siedlung sind starken Belastungen ausgesetzt und die vorgezogenen Zahlungen der Vonovia machen deutlich, dass das auch anerkannt wird“, erklärt Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz.
Vonovia wird demnach bei allen Mietenden der Carl-von-Weinberg Siedlung auf die Bruttomiete für den Monat Dezember verzichten. Unmittelbar Betroffene, also Bewohnende der Häuser, in denen aktuell gearbeitet wird, sind auch noch im Januar von der Zahlung der Bruttomiete befreit. Gleichzeitig wird Vonovia die nächsten zwei Monate den automatischen Mahnlauf stoppen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Seit Vonovia Ende des vergangenen Jahres umfangreiche Sanierungsarbeiten in der Siedlung angekündigt hatte, ist die Stabsstelle Mieterschutz regelmäßig auf den Mieter:innenversammlungen vertreten und macht sich aktiv für die Rechte der Mietenden stark. „Wir haben genau im Auge, was in der Carl-von-Weinberg Siedlung passiert“, erläutert Schönbach. „Und manchmal müssen wir der Vonovia auch auf die Finger klopfen. Alles in allem läuft die Kommunikation zwischen Mietenden, Vonovia und uns aber sehr konstruktiv“, resümiert der Jurist.
Schon im Januar erreichte die Stabsstelle eine großzügige Fristverlängerung für die Mietenden: der sogenannte Härteeinwand konnte noch vier Monate nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingelegt werden. Für viele Mietende bedeutet das eine konkrete Reduzierung der Mieterhöhung nach Modernisierung.
Vor gut einer Woche war Schönbach auf der letzten Mieterversammlung, zu der das Wohnungsunternehmen Vonovia die betroffenen Mietparteien eingeladen hatte. Hier wurden den Bewohnenden neue Balkone angekündigt, weil eine Sanierung der alten entgegen der ursprünglichen Planung unwirtschaftlich wäre. Deswegen kommt eine Kostenumlage auf die Mieter:innen nach Ansicht des erfahrenen Mietrechtlers Schönbach nicht in Betracht: „Wegen der Vergrößerung der Wohnfläche ist lediglich eine minimale Mieterhöhung zu erwarten. Dabei ist zu beachten, dass die Balkonfläche in der Regel nur zu 25 Prozent in die Wohnungsgröße hineingerechnet werden darf.“
Das Team der Stabsstelle Mieterschutz des Amtes für Wohnungswesen steht weiterhin allen Mieterinnen und Mietern für ihre Fragen zur Verfügung und vermittelt bei Problemen mit der Vonovia. Das Team der Stabsstelle Mieterschutz ist telefonisch unter 069/212-37777 oder per E-Mail an mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de zu erreichen.