Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt hat die Frist zur Bewerbung für das Ehrenamt der Jugendschöff:innen verlängert. Das Höchstalter ist 69 Jahre.
Die Stadt Frankfurt sucht weiterhin interessierte Bürger:innen für die Wahl der Jugendschöff:innen für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Dafür hat das Jugend- und Sozialamt die Frist zur Bewerbung für das Ehrenamt der Jugendschöff:innen verlängert.
Frankfurter:innen, die sich für die Tätigkeit als Jugendschöffin oder Jugendschöffe interessieren, können ihre Unterlagen noch bis Dienstag, 28. Februar 2023, an das Jugend- und Sozialamt, Geschäftsstelle Amt 51 und Gremien 51.ALG, Eschersheimer Landstr. 241 – 249, 60320 Frankfurt am Main, oder auch per E-Mail an Gremien.amt51@stadt-frankfurt.de senden.
Die Bewerber:innen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Derlei Erfahrungen können auch im familiären Bereich gesammelt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen Bewerber:innen nach Paragraf 31 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz erfüllen:
1. die deutsche Staatsbürgerschaft
2. Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
3. Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre (zum 1. Januar 2023).
Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 069/ 212-34141 oder 069/ 212-47452 oder per E-Mail an Gremien.amt51@stadt-frankfurt.de.