Aktuelle Ausgabe zum Lesen  eye   zum Hören  ear
Schriftgröße  

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Informationen an

Foto: Pixabay

Immer mehr Rentner:innen sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2024 lag der Freibetrag bei 11.784 Euro für Alleinstehende und bei 23.568 Euro für Verheiratete.
Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt funktioniert automatisch, entbindet jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben. Mit Hilfe der kostenlosen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Interessierte ihre Beträge im Vorfeld überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme nutzen.
Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren bis Ende Februar automatisch zugesandt.

Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.

Über die Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 584.000 Rentner:innen sowie 117.000 Arbeitgebende. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.