Hohe Brandgefahr bei falscher Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus

Werden Lithium-Ionen-Akkus nicht fachgerecht entsorgt, ist die Brandgefahr sehr hoch. Bei Entsorgung über die Restmülltonne kann es beim Pressvorgang im Müllfahrzeug zu einer Beschädigung der Akkus kommen. Der Kontakt mit Sauerstoff führt zu einer gefährlichen Kettenreaktion. Die Akkus fangen an, sehr heiß zu brennen. Kammer für Kammer, zum Teil sogar unter Wasser. Kommt es zu einer Entzündung eines Akkus in einem Müllfahrzeug, fängt die restliche Ladung ebenfalls an zu brennen und muss dann bisweilen im öffentlichen Raum abgekippt werden, was wiederum einen Einsatz der Feuerwehr auslöst.
Auch in die anderen Mülltonnen gehören Lithium-Ionen-Akkus nicht. Um die Brandgefahr zu minimieren und die in den Akkus enthaltenen wertvollen Stoffe wie Lithium, Zink und Kobalt wieder in den Kreislauf zu bringen, müssen die Akkus korrekt entsorgt werden. Das geht über die Sammelboxen im Handel, bei der mobilen Schadstoffsammlung oder auf den Wertstoffhöfen der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), wo es spezielle Behälter für Batterien und Akkus gibt.
Dirk Remmert, Geschäftsführer der FES, sagt: „Aktuell kommt es in Frankfurt nahezu jeden Tag zu einem Brand in einem Entsorgungsfahrzeug oder in einer Entsorgungsanlage. Die Lithium-Ionen-Akkus sind eine Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeitenden und führen zu hohen Sachschäden. Daher mein Appell an die Bürgerinnen und Bürger: Entsorgen Sie die Akkus richtig.“
Die meisten Brände konnten 2024 bereits kurz nach dem Entstehen von den Mitarbeitenden der FES selbst gelöscht werden. Im November vergangenen Jahres kam es jedoch im Müllheizkraftwerk Frankfurt zu einem Brand, bei dem die Feuerwehr mehrere Stunden lang im Einsatz war. Auf einem abgestellten Entsorgungsfahrzeug hatte sich die Ladung entzündet.
In der Altpapiersortieranlage der FES war 2022 ein Millionenschaden entstanden, als sich wahrscheinlich ein falsch entsorgter Lithium-Ionen-Akku entzündet hatte und sich daraufhin brennendes Altpapier über die Förderbänder in die Sortiertrommel und weitere Anlagenteile verbreitet hatte. Die Anlage konnte erst 2023 wieder in Betrieb genommen werden.
„Die Batteriesammelquote lag 2023 nur bei etwas über 50 Prozent. Das heißt, jede zweite Batterie wird nach der Nutzung nicht fachgerecht entsorgt. Diese Quote deutlich zu steigern, muss aus ökologischen Gründen und aus Sicherheitsaspekten oberste Priorität haben“, betont Remmert.
Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr genutzt werden, dürfen nicht in die Restmülltonne geworfen werden. Dazu gehören zuerst natürlich alle Geräte, die über Stromkabel oder Batterie betrieben werden. Hierzu zählen Kleingeräte, wie:
- Rasierer
- Mobiltelefone
- Küchengeräte
- u.v.m.
Darüber hinaus haben aber inzwischen zahlreiche Möbel, Schuhe und Kleidungsstücke elektrische Funktionen. Es gibt im Handel zum Beispiel Massagesessel, blinkende Schuhe und Mützen mit Bluetooth-Kopfhörern. Diese sogenannten „Open Scope“-Geräte müssen seit dem 15. August 2018 ebenfalls getrennt gesammelt werden.
Die Betriebshöfe der FES GmbH nehmen Kleingeräte (inklusive „Open Scope“-Geräte) während der Öffnungszeiten an.
Für die Entsorgung von Großgeräten (ab der Größe eines Mikrowellengerätes) können Sie über das Service-Center der FES einen Abholtermin vereinbaren oder das Formular zur Elektrogeräte- und Sperrmüllabholung nutzen. Die Abholung und Entsorgung erfolgt kostenfrei.
Ferner kann man im Recyclingzentrum Frankfurt Elektro-Groß- und Kleingeräte abgeben.
Großgeräte sind zum Beispiel
- Kühlschrank
- Waschmaschine
- Trockner
- u.v.m.
Zusätzlich zu den Angeboten der Stadt Frankfurt gilt für Handelnde von Elektrogeräten eine Rücknahmepflicht, sofern sie über eine Verkaufsfläche für Elektrogeräte von wenigstens 400m² verfügen. Kleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 cm können beliebig, in haushaltsüblichen Mengen, abgegeben werden. Größere Altgeräte werden beim Kauf eines ähnlichen Neugerätes zurückgenommen (1:1).
Weitere Informationen rund um das Thema Abfallentsorgung: www.fes-frankfurt.de