Neue Broschüre mit Infos und Tipps zu Fördermöglichkeiten vorgestellt.
Frankfurt am Main setzt ein Zeichen für mehr Grün in der Stadt: Seit dem 10. Mai muss bei allen Neu- und Umbauten von Grundstücken und Gebäuden die neue Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung) beachtet werden. Mit der neuen Satzung soll eine angemessene und ausreichende Begrünung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen und baulicher Anlagen im Stadtgebiet sichergestellt werden. Dies trägt zur lokalen Klimaverbesserung und zur Biodiversität insbesondere in den dicht bebauten Stadtteilen bei.
Im Wesentlichen müssen nach der Freiraumsatzung Höfe und Teile der Fassade sowie hierfür geeignete Dachflächen mit Pflanzen begrünt werden. Versiegelungen sollen vermieden werden und Bereiche mit Schatten entstehen. „Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden Dürresommern erlebt und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten Vorgarten oder beschattete Hauswand. Die Freiraum- und Gestaltungssatzung hilft uns nun, unsere Stadt klimaresistent zu gestalten, denn solche Hitze-Sommer werden wir öfter und vermutlich noch unerträglicher erleben“, sagt Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig: „Die neue Satzung wird uns auch vor einer weiteren Gefahr des Klimawandels zu schützen: Den Starkregenereignissen. Denn mit der Freiraum- und Gestaltungssatzung beugen wir auch einer zunehmenden Versiegelung der Flächen vor.“
Auch Prof. Andreas Mulch, Direktor des Senckenberg Forschungsinstituts und Naturmuseums Frankfurt, begrüßt die Initiative der Stadt Frankfurt: „Wir sollten bei der Entwicklung unserer Städte große Kreativität zulassen. Beispielsweise können insektenfreundliche Bepflanzung und vertikale Begrünung mit intelligenter Stadtplanung ineinandergreifen. So entstehen enorme Chancen den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht zu werden.“ Bereits vor einigen Jahren wurden die Freiflächen vor und im Innenhof des Institutes umgestaltet, Stauden, Sträucher und Bäume wurden gepflanzt, ein Insektengarten angelegt: Das Ziel war hier, die ökologische Funktion als Lebensraum zu verbessern und zugleich die gestalterische Qualität der Außenflächen zu erhöhen.
Die Begrünungspflicht gilt nur für Gebäude- oder Grundstücksteile, die neu gebaut oder umgebaut werden. Das heißt, dass etwa bei einem Dachausbau nicht auch die Fassade oder die Grundstücksfreifläche neu begrünt werden muss. Eine Nachbesserungspflicht für bereits bestehende Gebäude sieht die Satzung ebenfalls nicht vor.
Eine Broschüre mit zahlreichen Informationen zur Satzung, Tipps und Förderungsmöglichkeiten kann auf Home – Bauaufsicht Frankfurt (bauaufsicht-frankfurt.de) abgerufen werden. Als gedrucktes Exemplar wird sie auch kostenlos bei Bauberatungen der Bauaufsicht ausgehändigt.