Richtlinie stärkt Mitbestimmung von Bürger:innen
Die Stadtverordnetenversammlung hat am gestrigen Donnerstag, 8. Mai, die neue Richtlinie für Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen – ein entscheidender Schritt hin zu mehr Transparenz und höherer Qualität bei Beteiligung der Bürger:innen an städtischen Entscheidungs- und Planungsprozessen. Die Richtlinie legt zudem einen klaren Fokus auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Beteiligungskultur in Frankfurt. Damit setzt die Stabsstelle für Bürger:innenbeteiligung unter der Leitung von Stadträtin Eileen O’Sullivan einen starken Impuls für mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verbindlichkeit in den städtischen Beteiligungsprozessen. Ziel ist die Einführung einer langfristigen, systemischen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur, als Einladung an die Stadtgesellschaft, sich aktiv und wirksam einzubringen.
„Mit dieser Richtlinie setzen wir als Stadt Frankfurt am Main klare Standards für gute Beteiligung – sowohl digital als auch analog“, erklärt O’Sullivan. „Bürger:innen erhalten zukünftig auf ffm.de alle relevanten Informationen an zentraler Stelle und können sich über digitale Prozesse aktiv zu den jeweiligen Vorhaben einbringen. Diese tiefgreifende Reform der Bürgerbeteiligung trägt wesentlich zur Transparenz und demokratischen Weiterentwicklung unserer Stadt bei.“
Was bedeutet die neue Richtlinie für die Bürgerinnen und Bürger von Frankfurt?
Die neue Richtlinie schafft verbindliche Prozesse und Qualitätsstandards, auf die sich Bürger:innen beziehen können, wenn sie sich in städtische Planungen einbringen möchten. Ein zentrales Element dieser Richtlinie ist die Vorhabenliste, die einen umfassenden Überblick über alle städtischen Beteiligungsprojekte bietet. Diese Liste ist ab sofort online auf ffm.de zu finden. Die Liste baut sich nach und nach auf, wird kontinuierlich aktualisiert und enthält alle wichtigen Informationen zu geplanten Projekten, dem aktuellen Stand der Beteiligung sowie Zeitplänen und weiteren Beteiligungsmöglichkeiten.
Mit der zukünftigen Einführung der Quorums-Funktion innerhalb der Vorhabenliste wird ein weiteres innovatives Element der Beteiligung umgesetzt. Diese ermöglicht es den Einwohnenden bei Projekten, die eine Beteiligung ermöglichen, eigene Vorschläge für alternative oder zusätzliche Beteiligungsformen einzubringen. Die Vorhabenliste wird dadurch noch stärker dialogisch: Nicht nur die Stadt informiert darüber, bei welchen Projekten sie sich einbringen können, sondern auch die Bürger:innen können aktiv mitteilen, bei welchen Vorhaben sie sich verstärkt einbringen möchten.
„Mit der Vorhabenliste und der Quorums-Funktion schaffen wir eine transparente, interaktive und nachvollziehbare Grundlage für die Bürger:innen, um sich aktiv in die Gestaltung ihrer Stadt einzubringen“, erklärt O’Sullivan. „Es ist ein weiterer Schritt, um die Verwaltung offen und nachvollziehbar zu machen.“
Was ist insgesamt neu?
Die Richtlinie etabliert einheitliche Regeln und Qualitätsstandards für alle Beteiligten – von der Stadtverwaltung über die Politik bis hin zu den Bürger:innen. So entsteht mehr Verbindlichkeit und Klarheit in den Beteiligungsprozessen. Die Einführung der Vorhabenliste sorgt dabei für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Bürger:innen können jederzeit den aktuellen Stand von Projekten einsehen und wissen genau, wann und wie sie sich beteiligen können.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Richtlinie sind die Qualitätsstandards für städtische Beteiligungsprozesse. Frankfurt legt erstmals verbindliche Standards für gute Beteiligung fest, die sicherstellen, dass alle Verfahren inklusiv, fair und zugänglich sind. „Wir haben uns auf den Weg gemacht, die Qualität unserer Beteiligungsprozesse kontinuierlich zu verbessern“, erklärt O’Sullivan. Die Stadt will mit diesen Standards sicherstellen, dass Beteiligung nicht nur durchgeführt wird, sondern dass sie auch tatsächlich zu einer verbesserten Entscheidungsfindung führt.
Zusätzlich zu den Qualitätsstandards wird die Richtlinie nicht als einmaliges Projekt betrachtet, sondern als kontinuierlicher Prozess der Weiterentwicklung. Die Richtlinie wird durch einen Beirat, der aus Vertrenden der Zivilgesellschaft und Losbürger:innen besteht, begleitet. Dieser Beirat wird die Umsetzung der Richtlinie beobachten und die kontinuierliche Verbesserung der Beteiligungsprozesse fördern. Zudem wird die Richtlinie nach drei Jahren wissenschaftlich evaluiert, um sicherzustellen, dass die festgelegten Standards und Ziele auch wirklich erreicht werden.
Umsetzung und Ausblick
Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung spielt auch weiterhin eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Beteiligungsprozessen und der Umsetzung der Richtlinie. Sie wird Maßnahmen zur internen Qualitätsentwicklung und dem Wissensmanagement umsetzen wie beispielsweise Fortbildungen für städtische Mitarbeitende oder die Entwicklung stadtweiter Materialien für Beteiligungsprozesse.
Ein wichtiger Fokus liegt auch auf der digitalen Beteiligung. Die Stabsstelle arbeitet kontinuierlich daran, das Portal ffm.de weiter zu verbessern, um den Bürger:innen eine noch benutzerfreundlichere und interaktivere Teilnahme an städtischen Prozessen zu ermöglichen.
Mit dieser Richtlinie setzt Frankfurt einen Meilenstein in der demokratischen Weiterentwicklung der Stadt. Die Stadtverwaltung demonstriert, wie moderne, inklusive und transparente Beteiligungsprozesse gestaltet werden können. Die Umsetzung stärkt das Vertrauen der Bürger:innen und fördert eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und der Zivilgesellschaft.