Geriatrisch qualifizierte Ärzte können ihre Leistungen seit dem 1. Juli 2016 besser abrechnen. Wie die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie mitteilt, verbessern sich durch die neuen Gebührenordnungspositionen die Voraussetzungen für hochbetagte Patienten, die sich ambulant von einem auf Altersmedizin spezialisierten Arzt behandeln lassen möchten.
Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie begrüßt die finanzielle Förderung der Altersmedizin. Angesichts der demografischen Entwicklung mit einer steigenden Zahl komplex erkrankter geriatrischer Patienten erhöhe sich der Aufwand für Diagnostik und Therapie. Die ambulante geriatrische Medizin schließe eine Lücke zwischen der Basisversorgung durch Hausärzte und dem Aufenthalt in geriatrischen Fachabteilungen von Krankenhäusern.
Allerdings werde das Ziel, ältere Menschen besser medizinisch zu versorgen, nur mit spezifisch qualifizierten Ärzten erreicht. Die neu geschaffenen Leistungen können daher nur Ärzte mit der Zusatzbezeichnung oder dem Schwerpunkt „Geriatrie“ abrechnen. Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie warnt davor, aus Mangel an Geriatern die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Geriatrie“ abzusenken. Eine Mindestweiterbildungszeit von 18 Monaten sei erforderlich, damit die neuen Leistungen wirklich eine verbesserte Versorgung für Hochbetagte nach sich ziehen. ssl