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Am 23. August konzertiert Lee El in der Justinuskirche Höchst

Die Justinuskirche in Höchst wurde 830 bis 850 erbaut und ist nicht nur das älteste Bauwerk in Frankfurt, sondern auch eines der frühsten erhaltenen Gotteshäuser in Deutschland. Sie wird seit über 1150 Jahren und ohne ohne Unterbrechung als katholische Kirche genutzt. Sie gilt als besonderes Kulturdenkmal und die Stiftergemeinschaft Justinuskirche organisiert regelmäßig Konzerte.
Am 23. August um 18 Uhr interpretiert die aus Korea stammende Pianistin und Komponistin Lee El klassische Werke mit jazzigen Harmonien und Rhythmen, verbindet und variiert sie mit Elementen des Tango sowie Stilmitteln aus moderner Musik und New Classic. Ihre Kompositionen
verarbeiten Elemente, Floskeln sowie Spielfiguren klassischer Kompositionsprinzipien. Bereits im Alter von vier Jahren begann sie das Klavierspiel unter Anleitung ihrer Mutter. Nach ihrer Ausbildung an der Sunhwa Arts Middle & High School in Seoul wechselte sie zur Hochschule für Musik Carl Maria von Weber in Dresden und studierte zunächst bei Prof. Detlef Kaiser und Prof. Pia Kaiser. Zutiefst beeindruckt von Grigory Sokolov entschied sie sich, ihr Studium bei dessen Schüler Prof. Arkadi Zenzipér fortzuführen.
Lee El wurde bei mehreren internationalen Wettbewerben ausgezeichnet und entwickelte parallel dazu ihre eigene kompositorische Sprache. 2020 veröffentlichte mit dem Label Caiose ihre erste eigene Komposition als digitale Veröffentlichung. Seit 2023 erscheinen ihre Werke regelmäßig auf über 19 internationalen Plattformen, darunter Spotify, Apple Music, Melon und Deezer. Konzerte führten sie u.a. zum Coselpalais Dresden, dem Wolkensteinsaal Konstanz, dem Musikverein Grünau in Berlin, zur Musikstiftung Teningen, der Bühne 23 in München sowie dem Billeforum in Essen.

Weitere Infos: www.konzerte-justinuskirche.de

Karten: www.frankfurtticket.de (069-1340-400)
Vorverkaufsstellen: Tourist Info am Römer, Alte Oper Frankfurt
Eintrittspreise: 15 Euro (erm. 10 Euro) und 13 Euro (erm. 8 Euro). Ermäßigung für Schwerbehinderte ab
einem SB-Grad von 50 Prozent sowie für Schüler:innen und Studierende.